FÖRDERUNG   

Informationen zur Mitgliedschaft im Wiesbadener Knabenchor e.V. und zu Möglichkeiten der Unterstützung unserer Arbeit!


 

Im Gegensatz zu den meisten anderen deutschen Knabenchören ist der Wiesbadener Knabenchor institutionell ungebunden. Der Chor wird von einem privaten Trägerverein getragen. Zur Finanzierung der kostenintensiven Chorarbeit und von Konzertprojekten sind wir daher auf die finanzielle Unterstützung durch fördernde Mitglie-der und Spenden angewiesen.

Werden Sie förderndes Mitglied im Wiesbadener Knabenchor e.V. !
Die Mitgliedsbeiträge der fördernden (passiven) Mitglieder werden insbesondere zur Finanzierung der Nachwuchsarbeit und zur Finanzierung von Konzertprojekten eingesetzt. Zur Zeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 50,- €. Doch als förderndes Mitglied bieten wir Ihnen auch einige Vergünstigungen:

  • bevorzugter Kartenvorverkauf (teilweise zu vergünstigten Konditionen)

  • regelmäßige Informationen über aktuelle Konzertprojekte

  • Einladungen zu exklusiven Veranstaltungen für Mitglieder

  • Auftritte auf privaten Feierlichkeiten (zu vergünstigten Konditionen)

 


Zur Darstellung der beiden Dateien brauchen Sie das Programm Acrobat Reader. Kostenloser Download:


Unterstützen Sie die Arbeit des Wiesbadener Knabenchores durch Ihre Spende!
Neben einer Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit zu einer Spende auf unser Spendenkonto bei der Wiesbadener Volksbank. Auf unsere Spender weisen wir im Rahmen größerer Konzertprojekte im Programmheft hin. Spender mit einer Spenden-summe von mehr als € 250,- werden als "Förderer" erwähnt, bei kleineren Spenden von € 25,- bis € 250,- werden Sie als "Freund" des Wiesbadener Knabenchores erwähnt.
(Sollten Sie keine Erwähnung wünschen, bitten wir Sie, uns dies kurz mitzuteilen.)

Auch Sachspenden (Büromaterial, Noten etc.) sind herzlich willkommen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

Spendenkonto:

Wiesbadener Knabenchor e.V. 

Kto.-Nr. 87 80 900
BLZ 510 900 00 (Wiesbadener Volksbank)
 

Sie erhalten eine Bescheinigung über die steuerliche Abzugsfähigkeit zur Vorlage beim Finanzamt.
(Bitte Name und Anschrift im Überweisungsformular
 deutlich vermerken. - Bei Spenden bis € 100,- gilt der Einzahlungsbeleg als Nachweis beim Finanzamt!)

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